Digitalisierung / GKV

Gesundheits-App-Minister Spahn verhökert Daten der gesetzlich Versicherten

Gesundheitsminister Spahn feiert sein Gesetz als Weltneuheit. De facto ist es eine Wirtschaftsförderungsmaßnahme und der gesetzliche Versicherte ist für den Gesundheitsminister ein Datenlieferant für Forschungszwecke.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sprach anlässlich der Verabschiedung des Digitale- Versorgungs-Gesetz durch den Bundestag in verganener Woche von „einer Weltpremiere“. Deutschland sei das erste Land weltweit, in dem digitale Anwendungen verschrieben werden könnten. Echt jetzt! Eine Nummer kleiner geht’s nicht?

Deutschland kämpft im Jahr 2019 noch mit einer flächendeckenden Netzanbindung und in Sachen digitalisiertes – und damit meine ich ein wirklich vernetztes – Gesundheitswesen haben uns skandinavische und baltische Staat längst abgehängt; und der Gesundheitsminister freut sich wie Rumpelstilzchen, dass wir in Deutschland nun Apps im Gesundheitswesen zulassen.

Nicht, dass wir uns falsch verstehen, Gesundheits-Apps sind eine tolle Sache. Es wachsen Generationen heran, die anders nicht mehr zu erreichen sind als über das Smartphone. Dem muss eine moderne Gesellschaft des 21. Jahrhunderts Rechnung tragen. Aber auch da müssen wir noch jede Menge Hausaufgaben machen. Über 300.000 Apps mit Gesundheitsbezug soll es geben. Ihre Zahl wächst monatlich und geplant ist jetzt erst einmal, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Apps auf Sicherheit und Funktion prüft und diese dann für ein Jahr von den Kassen zugelassen werden. Nach einem Jahr sollen die Hersteller dann nachweisen, dass ihre Apps etwas bringen. Dieses sogenannte Fast-track-Verfahren soll die digitalen Innovationen schneller in die Versorgung bringen. Damit ist der Gemeinsame Bundesausschuss als Instanz, zur Aufnahme von Innovationen in der Regelversorgung erst einmal ausgebootet. Kurzerhand hat Spahn hier einen Systemwechsel vollzogen – die Kritiker des Gemeinsamen Bundesausschusses wird‘ freuen.

Digitalisierungsfreund Spahn ebnet den Start-ups aber auch einen möglichst barrierefreien Weg ins Gesundheitssystem. Auch nach dem Jahr sollen lediglich Anwendungsbeobachtungen und Expertenmeinungen reichen, um die Qualität einer App zu beurteilen. Und die Apps dürfen von den Krankenkassen auch ohne ärztliche Verordnung bewilligt werden. Ja, Krankenkassen können sich künftig mit zwei Prozent ihrer Mitgliedsbeiträge an der Entwicklung von Apps sogar beteiligen.

Es wird dann einige Mühe bereiten, die sinnvollen von den sinnlosen Apps zu unterscheiden. Denn nicht überall, wo App drauf steht, ist auch Innovation drin.

Die Mitglieder der Psychotherapeutenkammer haben bereits auf die Problematik hingewiesen, dass Ärzte wie auch Patienten orientierungslos allein gelassen werden bei der Entscheidung, welche App nun die richtige ist und warnen auch davor, dass das eine oder andere Angebot, gerade bei Depressionen und Angsterkrankungen riskant sein könnte.
Bei mehr als 100 gesetzlichen Krankenkassen werden die Mittel aus Pflichteinahmen zur Wirtschaftsförderung der digitalen Welt genutzt. Das geht auch effizienter Herr Spahn: Verpflichten Sie die gesetzlichen Krankenkassen, die digitalen Entwicklungen gemeinsam voran zu treiben. Das sichert auch in der Zukunft die breite Nutzbarkeit.

Die Mittel für die Digitalisierung können nicht in die Beliebigkeit der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen gestellt werden, es muss eine gemeinsame Digitalstrategie in der gesetzlichen Krankenversicherung geben.

Forsch, wie wir den Gesundheitsminister Spahn kennen, regelt er kurzerhand in dem Gesetz auch, dass Abrechnungsdaten von 73 Millionen gesetzlich Versicherten zu Forschungszwecken ohne Einwilligung und Widerspruchmöglichkeit verwendet werden dürfen. Privat Versicherte sind hiervon ausgenommen, warum eigentlich?

Eine Zwei-Klassen-Gesellschaft auch beim Datenschutz und der informationellen Selbstbestimmung! Letztere ist übrigens keine spinnerte Forderung irgendwelcher weltfremder Aktivisten. Wolfgang Wahlster bis 2018 Leiter des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz stellt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als ein zentrales Recht in unserer digitalisierten Welt heraus. Bei allem Aufholbedarf den wir bei der Digitalisierung unseres Gesundheitssystems haben, darf jetzt keine Das-Kind-mit-dem-Bade-ausschütten-Kultur etabliert werden.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, pseudonymisierte Daten für die Forschung und systemische Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung zu verwenden. Dies kann aber nicht unkontrolliert erfolgen, denn alle Experten sagen, dass auch pseudonymisierte Daten in der digitalen Welt zusammengeführt werden und am Ende doch zum Individuum führen können. Das bedeutet, dass auch mit pseudonymisierten Daten sorgsam umgegangen werden muss.

Ob die Impfpflicht bei Masern, die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende und jetzt die Weitergabe von Milliarden Datensätzen der gesetzlichen Krankenversicherung an die Forschung. Spahn ist ein Meister der autoritären Gesetzgebung!
Was halten Sie von Gesundheitsminister Spahn Digitale Versorgung-Gesetz? Benutzen Sie heute schon Gesundheits-Apps und sind diese hilfreich für Sie? Und wie finden Sie es, dass Ihre Gesundheitsdaten pseudonymisiert an die Forschung weitergegeben werden? Schreiben Sie mir!

Ihr,
H.-P. Schlaudt

Dr. Hans-Peter Schlaudt

Dr. Hans-Peter Schlaudt ist Experte für Krankenhäuser im Strukturwandel. Der Arzt und Manager gründete 1998 zusammen mit Dorit Müller die Unternehmensberatung JOMEC GmbH Healthcare Consulting+Management. Mit der Erfahrung von mehr als 25 Jahren in der Führung und Beratung im Gesundheitswesen will er nun mit dem Blog das Thema Gesundheitsversorgung auf die Tagesordnung setzen.